ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  Sound - MIx DJ Team

§1 Ausnahmeregelung betreffs Corona-Virus (Stand 11.03.2020)

 

Sollten von den Landesregierungen o. ä. weisungsberechtigten Institutionen, Veranstaltungen (auch im privaten Bereich) eingeschränkt oder verboten werden, entstehen für beide Vertragspartner keinerlei Kosten bzw. Ersatzansprüche. Ein Ausgleichstermin kann ggf. vereinbart werden. Gleiches gilt für beide Vertragspartner bei angeordneter Quarantäne aller beteiligten Personen (Familie, Freunde, Verwandte)

 

§1.1 Geltung

Für die Buchung der Mobildiscothek Sound-Mix (GBR) vertreten durch: Jörg und Udo Matthes, Teichstraße 3, 09217 Burgstädt (im folgenden als„Discothek“ bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Sound-Mix beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für Sound-Mix unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Honorar / Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage / Honorars ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA, da der Vertrag die Option der Verlängerung enthält.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen, oder es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung

b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang

Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Es gilt die Regelung der Kleinunternehmer, somit wird keine MwSt. erhoben und abgeführt.

 

§3 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 05 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Bereitstellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch Sound-Mix ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

 

§4 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Sound-Mix verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment (z.B. Funkmikrofone) und Musikdatenträgern von Sound-Mix, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern Sound-Mix durch nicht von uns zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch Sound-Mix sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

 

§5 GEMA

Durch Sound-Mix werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA ist informiert, dass Sound-Mix im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien arbeitet (siehe Tarif VR-Ö). Sound-Mix ist Vertragspartner der GEMA und erfüllt somit die Bedingungen des Tarif VR-Ö): Die Registrierungsnummer, wird im Bedarfsfall , den VA mitgeteilt.

 

§6 Sonstiges

Sound-Mix unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung den Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen vorab getroffen worden.

Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung oder bereits besuchte Veranstaltung bekannt.

Fotos / Videos die von der Veranstaltung durch Sound-Mix gemacht werden, dienen zu Werbezwecken und werden auf unseren Medienplattformen

(Homepage /Facebook) veröffentlicht, sofern eine Einwilligung vorliegt.

Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.

Stromversorgung, eine ordentlichen Auftrittsfläche z.B. Stellfläche / Bühne / Zelt Überdachung, angemessene Mahlzeiten, Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (2 x 230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

 

§7 Personenbezogene Daten

Dies sind Angaben, die Ihrer Person zugeordnet werden können. Dazu gehören neben dem Namen und der Anschrift auch E-Mail-Adresse(n) und Telefonnummer(n) sowie Ihr Geburtsdatum, sofern es uns mit übermittelt wurde. (z.B. Geburtstagsveranstaltungen)

Wir speichern und nutzen Ihre Daten, wenn Sie mit uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontakt-Formular in Verbindung treten oder uns anderweitig Informationen zukommen lassen möchten und uns dafür Ihre Daten übermitteln. 

 

Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden

Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke oder zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungspflicht für fiskalische Unterlagen erfolgt eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten 10 Jahre nach dem letzten Vorgang.

 

Alle durch Sound-Mix.de von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten (z.B. Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihre Adresse, Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich unter Beachtung des BDSG und des TMG zur Durchführung und Abwicklung Ihres Auftrages oder Buchung verwendet. Eine Weitergabe entsprechender Daten an Dritte -soweit dieser nicht zur Vertragserfüllung (z. B. im Vertretungsfall) erforderlich wird- erfolgt nicht.

 

Ihre Rechte

Ihr Einverständnis zu dieser Datenschutzrichtlinie, insbesondere Ihre Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach einem entsprechenden Widerruf werden die über Sie gespeicherten Informationen gelöscht, soweit sie nicht für die Abwicklung und Überwachung geschlossener Verträge benötigt werden. Derartige Daten werden im Anschluss an den Widerruf der Einwilligung gesperrt.

 

Außerdem steht Ihnen nach § 13 Abs. 7 TMG i. V. m. § 34 BDSG ein Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person oder Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten. Auch haben Sie jederzeit das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

 

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mittweida.

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen Sound-Mix und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mittweida. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen Sound-Mix und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

11.03.2020